Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Fachkräfte mit Berufsausbildung)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. 
Als Fachkraft mit Berufsausbildung können Sie für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Sie sind eine Fachkraft, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben. Bei inländischen qualifizierten Berufsabschlüssen muss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung stattgefunden haben. Bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland ist Voraussetzung, dass die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde. Dies kann auch im Rahmen der Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis erfolgen. Eine Ausbildung, die im Ausland abgeschlossen wurde, muss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Näheres zur Anerkennung finden Sie hier.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung ist Ihnen die qualifizierte Beschäftigung aufgrund Ihres anerkannten Ausbildungsberufs erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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