Aufenthaltserlaubnis für Ehegattennachzug beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländische Ehepartnerin, Ihren ausländigeschen Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen. Der Aufenthalt für nachgezogene ausländische (Ehe-)Partnerinnen/ (Ehe-)partner ist in den ersten drei Jahren abhängig vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn
die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
Ihre Partnerin/ Ihr Partner verstorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU waren
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Nachweis über Einkommen)
Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Personenstandsurkunden gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation (Eheurkunde, Geburtsurkunde)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von in Deutschland lebenden ausländischen Personen wird maximal für zwei Jahre erteilt und verlängert, allerdings nicht länger als die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
Das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
ICT-Karte
Mobiler-ICT-Karte
Niederlassungserlaubnis oder
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Zusätzlich:
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
beide Ehepartner/Lebenspartnern müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
die nachziehende Person verfügt über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
der Lebensunterhalt muss gesichert sein
es muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis Ehegatten und Kindern von Ausländerinnen und Ausländern kann erst eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie fünf Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs waren. Kinder von Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft können erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.