Aufenthaltserlaubnis für Ehegattennachzug beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländische Ehepartnerin, Ihren ausländigeschen Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Der Aufenthalt für nachgezogene ausländische (Ehe-)Partnerinnen/ (Ehe-)partner ist in den ersten drei Jahren abhängig vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn

  • die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
  • Ihre Partnerin/ Ihr Partner verstorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU waren 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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