Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen (Familienangehörige von Deutschen)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für den Familiennachzug zu einer/einem deutschen Staatsangehörigen erteilt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann erteilt werden für:
Ehegattin/Ehegatten eines Deutschen/einer Deutschen
Kinder eines Deutschen, die unter 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind
sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Hinweise zu Familienmitgliedern
Als minderjähriges, unverheiratetes Kind von Deutschen dürfen Sie zu Ihrem in Deutschland lebenden Elternteil nachziehen, wenn dieser bereit und fähig ist, mit Ihnen eine Lebensgemeinschaft zu führen.
Als ausländischer Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen können Sie nach Deutschland einreisen, wenn Ihnen die Personensorge für das Kind zusteht und Sie diese ausüben wollen.
Anderen Verwandten, wie zum Beispiel Tanten, Onkeln und Großeltern, kann der Zuzug nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erlaubt werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Visum zur Einreise vor der Eheschließung Grundsätzlich kann ein Visum zur Eheschließung in Deutschland mit Ihrer deutschen Verlobten oder ihrem deutschen Verlobten erteilt werden. Bedingung dafür ist: Das Standesamt hat bereits geprüft, ob die Ehevoraussetzungen vorliegen, und mit Ihnen einen Hochzeitstermin vereinbart.
Die Erteilung eines Visums zur Eheschließung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer ist nur möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Es muss mit unverhältnismäßigem Aufwand und Risiko verbunden sein, die Ehe im Heimatland zu schließen.
Trennung oder Scheidung Sie sind verpflichtet, dem Amt für Migration und Integration die Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn
die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
Ihre Partnerin/ Ihr Partner verstorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU waren
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Personenstandsurkunden gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation (Eheurkunde, Geburtsurkunde)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für drei Jahre erteilt und verlängert.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
der Hauptzweck muss das Führen einer familiären Lebensgemeinschaft mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit sein, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Hauptwohnung in Nürnberg
bei Ehepartner/Lebenspartnern: beide müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
die nachziehende Person verfügt über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihrem Kind zu dem von uns vereinbarten Termin
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen ist ausgeschlossen, wenn Sie die Ehe oder andere verwandtschaftliche Beziehungen
erzwungen haben oder
nur für den Nachzug nach Deutschland eingegangen sind.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie besitzen seit drei Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis (für den Familiennachzug zu Deutschen)
die familiäre Lebensgemeinschaft besteht innerhalb Deutschland noch
es besteht kein Ausweisungsinteresse
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie sind ausreichend krankenversichert
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.