Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen (Familienangehörige von Deutschen)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für den Familiennachzug zu einer/einem deutschen Staatsangehörigen erteilt werden. 

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann erteilt werden für:

  • Ehegattin/Ehegatten eines Deutschen/einer Deutschen
  • Kinder eines Deutschen, die unter 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind
  • sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes

Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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