Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen (Familienangehörige von Ausländerinnen und Ausländern)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für den Familiennachzug zu einer/einen in Deutschland lebenden Ausländerin oder Ausländer erteilt werden. 

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung kann erteilt werden an:

  • Ehegatten einer Ausländerin oder eines Ausländers mit Aufenthaltstitel für Deutschland
  • Kinder einer Ausländerin oder eines Ausländers mit Aufenthaltstitel für Deutschland
  • in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen
  • Eltern von minderjährigen Ausländerinnen oder Ausländern mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält


Nähere Informationen zum Familiennachzug finden sie auch hier:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>