Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten besteht nicht. Der Familiennachzug kommt nur im Wege einer positiven behördlichen Ermessensentscheidung in Betracht. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten kann aus humanitären Gründen erlaubt werden. Zu den humanitären Gründen zählen beispielsweise die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Der Familiennachzug nach Deutschland ist auf ein bundesweites Kontingent von 1.000 Personen pro Monat begrenzt.

Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können:

  • Ehegatten
  • minderjährige, ledige Kinder
  • Eltern eines minderjährigen Kindes (wenn sich kein personenberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält)
    erhalten. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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