Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten besteht nicht. Der Familiennachzug kommt nur im Wege einer positiven behördlichen Ermessensentscheidung in Betracht. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten kann aus humanitären Gründen erlaubt werden. Zu den humanitären Gründen zählen beispielsweise die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Der Familiennachzug nach Deutschland ist auf ein bundesweites Kontingent von 1.000 Personen pro Monat begrenzt.
Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können:
Ehegatten
minderjährige, ledige Kinder
Eltern eines minderjährigen Kindes (wenn sich kein personenberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält) erhalten.
Erklärvideo
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Zum Termin müssen Sie mit der Person kommen, auf die sich Ihr Aufenthaltsrecht begründet.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes)
Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrer Bezugsperson (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
Familiennachzug der Ehegatten
Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse (auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
Familiennachzug der Kinder
Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
Familiennachzug der Eltern
Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
Bescheinigung der Kindertagesstätte oder Schule, Schulzeugnisse
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.