Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Forschung)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zwecke einer Forschungstätigkeit erteilt werden.
Forschung Mit einem Aufenthaltstitel für Forschung ist es Ihnen erlaubt, einer Beschäftigung bei einer anerkannten Forschungseinrichtung nachzugehen. Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie außerdem als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler Lehrtätigkeiten ausführen.
Erfüllen Sie gleichzeitig die Voraussetzungen der Blauen Karte EU, haben Sie ein Wahlrecht, welche Aufenthaltserlaubnis Sie erteilt bekommen möchten. Für Promovierende kommen verschiedene Aufenthaltstitel in Betracht. Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen.
Nach Beendigung der Forschungstätigkeit haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, um in Deutschland einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihrer Qualifikation passt. Beantragen Sie dafür im Anschluss an Ihre derzeitige Forschungstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Nach Beendigung der Forschungstätigkeit ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (mobile Forschende oder Blaue Karte EU oder selbständigen Tätigkeit möglich.
Mobilitätsmaßnahmen für internationale Forscher Internationale Forscherinnen und Forscher aus Nicht-EU-Staaten können Teile ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland durchführen:
Kurzfristige Mobilität für Forschende Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen in Deutschland forschen möchten, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Die aufnehmende Forschungseinrichtung in Deutschland muss dies dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen.
Aufenthaltserlaubnis für mobile Forschende Für einen Forschungsaufenthalt, der länger als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltstitel aus einem anderen Mitgliedstaat sowie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung im Bundesgebiet.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Aufnahmevereinbarung
Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt, sofern das Forschungsvorhaben nicht in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt wird.
Voraussetzungen
Für die Einreise mit zum Zweck der Beschäftigung (Forschung) wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen Arbeitsvertrag mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen
die Forschungseinrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung der Forschungstätigkeit. Wird Ihre Forschungstätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert, entfällt diese Bestimmung.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:
seit drei Jahren im Besitz der Aufenthalterlaubnis sind. Die Frist reduziert sich auf zwei Jahre, wenn Sie eine inländische Ausbildung oder Studium haben
als Fachkraft tätig sind (einen Arbeitsplatz haben)
36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen. Die Frist von 48 Monaten bzw. 36 Monaten verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn die Qualifikation im Inland erworben wurde
deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können
Ihren Lebensunterhalt sichern
ausreichend krankenversichert sind
keine Vorstrafen haben
eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.