Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (Forschung)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. 
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zwecke einer Forschungstätigkeit erteilt werden. 

Forschung
Mit einem Aufenthaltstitel für Forschung ist es Ihnen erlaubt, einer Beschäftigung bei einer anerkannten Forschungseinrichtung nachzugehen. Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie außerdem als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler Lehrtätigkeiten ausführen.

Erfüllen Sie gleichzeitig die Voraussetzungen der Blauen Karte EU, haben Sie ein Wahlrecht, welche Aufenthaltserlaubnis Sie erteilt bekommen möchten.
Für Promovierende kommen verschiedene Aufenthaltstitel in Betracht. Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen

Nach Beendigung der Forschungstätigkeit haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, um in Deutschland einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihrer Qualifikation passt. Beantragen Sie dafür im Anschluss an Ihre derzeitige Forschungstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Nach Beendigung der Forschungstätigkeit ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (mobile Forschende oder Blaue Karte EU oder selbständigen Tätigkeit möglich. 

Mobilitätsmaßnahmen für internationale Forscher
Internationale Forscherinnen und Forscher aus Nicht-EU-Staaten können Teile ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland durchführen:

  • Kurzfristige Mobilität für Forschende
    Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen in Deutschland forschen möchten, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Die aufnehmende Forschungseinrichtung in Deutschland muss dies dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen.
  • Aufenthaltserlaubnis für mobile Forschende
    Für einen Forschungsaufenthalt, der länger als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltstitel aus einem anderen Mitgliedstaat sowie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung im Bundesgebiet.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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