Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit
Sie können, wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben. 
Mit einem Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit ist es Ihnen erlaubt in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Eine selbständige Tätigkeit von Asylbewerbern oder Geduldeten ist nicht möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Haben Sie Ihren akademischen Hochschulabschluss im Inland gemacht oder besitzen als Forscher/Forscherin beziehungsweise Wissenschaftlerin/Wissenschaflter einen Aufenthaltserlaubnis, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Diese muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscherin/Forscher oder Wissenschaftlerin/Wissenschaftler erkennen lassen. 

Zur Gründung eines Unternehmens kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn Sie eine Fachkraft sind und ein Gründungsstipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle vorliegt.

Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt, freiberruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbständige berufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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