Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Sie können, wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben. Mit einem Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit ist es Ihnen erlaubt in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit von Asylbewerbern oder Geduldeten ist nicht möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn:
ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Haben Sie Ihren akademischen Hochschulabschluss im Inland gemacht oder besitzen als Forscher/Forscherin beziehungsweise Wissenschaftlerin/Wissenschaflter einen Aufenthaltserlaubnis, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Diese muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscherin/Forscher oder Wissenschaftlerin/Wissenschaftler erkennen lassen.
Zur Gründung eines Unternehmens kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn Sie eine Fachkraft sind und ein Gründungsstipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle vorliegt.
Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt, freiberruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbständige berufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familien brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel für eine selbständige Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit gestattet".
Erforderliche Unterlagen
Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Gewerbeanmeldung
Nachweis über monatliches Nettoeinkommen abzüglich aller Steuern und Versicherungen (vom Steuerberater ausgestellt)
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:
Antrag auf Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Gründungskonzept
Qualifikationsnachweise
Nachweise über bisherige unternehmerische Erfahrung
Höhe des Kapitaleinsatzes/Investitionen
Eigenkapitalnachweis oder Kreditzusage
Umsatzprognose
Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation
Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über monatliches Nettoeinkommen abzüglich aller Steuern und Versicherungen (vom Steuerberater ausgestellt)
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:
Antrag auf Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit
Qualifikationsnachweise
Höhe des Kapitaleinsatzes/der Investitionen
Darlegung der monatlichen Aufwendungen (zum Beispiel Kosten für Büro)
Umsatzprognose (zum Beispiel durch Engagement-Verträge)
bei mehreren freiberuflichen Tätigkeiten Unterscheidung in Haupt- und Nebentätigkeit
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit wird für maximal drei Jahre erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens wird für die Dauer des Stipendiums, höchstens für 18 Monate erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Gewerbetreibende (Selbständige)
für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis
Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten
Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert
wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine angemessene Altersvorsorge nachweisen
Freiberufler
Sie können die Finanzierung Ihres Vorhabens nachweisen
Sie haben eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, welchen Sie planen, freiberuflich auszuüben
wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine angemessene Altersvorsorge nachweisen
Unternehmensgründung
Sie sind Fachkraft
ein Gründungsstipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle liegt vor
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie selbständig erwärbstätig tätig sind.
Weitere Voraussetzungen sind:
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Sie sind seit drei Jahren selbständig
Ihre gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit lässt eine nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie sind ausreichend krankenversichert
Sie haben keine Vorstrafen
Für Freiberufler gilt diese vorzeitige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren nicht.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.