Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragt werden. 

Wenn Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen möchten, können Sie die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gute integrierte Geduldete beantragen. Hierfür müssen Sie in Deutschland eine Berufsausbildung gemacht oder in Deutschland eine Beschäftigung begonnen und für diesen Anlass einen Duldung erhalten haben.
In diesem Zeitraum hatten Sie zum Beispiel eine Ausbildungsduldung, eine Beschäftigungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.

In den ersten zwei Jahren können Sie mit der Aufenthaltserlaubnis nur eine Beschäftigung entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation ausüben. Danach kann jede Beschäftigung zugelassen werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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