Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für qualifizierte und gut integrierte Geduldete beantragt werden.
Wenn Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen möchten, können Sie die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gute integrierte Geduldete beantragen. Hierfür müssen Sie in Deutschland eine Berufsausbildung gemacht oder in Deutschland eine Beschäftigung begonnen und für diesen Anlass einen Duldung erhalten haben. In diesem Zeitraum hatten Sie zum Beispiel eine Ausbildungsduldung, eine Beschäftigungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.
In den ersten zwei Jahren können Sie mit der Aufenthaltserlaubnis nur eine Beschäftigung entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation ausüben. Danach kann jede Beschäftigung zugelassen werden.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich für die Kernfamilie möglich. Der Ehegatten/Lebenspartnernachzug ist möglich, wenn diese sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Ihnen ist es möglich, nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Mietvertrag
Ausbildung und Arbeit:
Zeugnis oder Zertifikat über den Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums beziehungsweise Nachweis der qualifizierten Beschäftigung in den letzten zwei beziehungsweise drei Jahren
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (nur erforderlich, wenn die qualifizierte Berufsausbildung oder das Hochschulstudium nicht in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde)
Arbeitsvertrag
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal zwei Jahre erteilt und verlängert.
Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung ist:
abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums oder
anerkannter ausländischer Hochschulabschluss und Ausübung einer angemessenen Beschäftigung seit zwei Jahren oder
seit drei Jahren ununterbrochene Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt
Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
gültiger Pass
Sicherung des Lebensunterhalts
ausreichender Krankenversicherungsschutz
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
kein Ausweisungsinteresse vonseiten der deutschen Behörden
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.