Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragt werden.
Dieser Aufenthaltstitel soll jungen Geduldeten oder Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrecht zwischen 14 und 26 Jahren eine nachhaltige Perspektive bieten. Dies gilt insbesondere, wenn sie erfolgreich eine deutsche Bildungseinrichtung besucht und sich gut integriert haben.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Der Familiennachzug der Eltern oder ein personensorgeberechtigtes Elternteil ist nur bis zum 18. Geburtstag des/der Begünstigten möglich. Der Lebensunterhalt muss vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert sein. Der Familiennachzug von Ehegatten/Lebenspartnern ist möglich, wenn sie mit dem/der Begünstigen in einer familiären Lebensgemeinschaft leben und der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
gegebenenfalls Nachweise über die unternommenen Anstrengungen zur Klärung Ihrer Identität und Beschaffung eines gültigen Ausweis- und Reisedokuments
weitere Nachweise für eine positive Integrationsprognose (zum Beispiel über soziales und bürgerschaftliches Engagement in Schule, Vereinen, Kirche)
aktuelle Schulbesuchsbestätigung oder Nachweis über aktuelle Berufsausbildung oder Hochschulstudium (Immatrikulationsbestätigung ) (mit Angabe der voraussichtlichen Dauer)
alle deutschen Schulzeugnisse oder Nachweis über Schulabschluss oder Berufsabschluss
Arbeitsbescheinigung
aktuelle Lohn-/Gehaltsnachweise (der letzten drei Monate)
bei Leistungsbezug: Nachweis über Sozialleistungen (Leistungsbescheid)
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Aufenthaltserlaubnis wird für eine Dauer von bis zu drei Jahren erteilt und verlängert. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist unter anderem abhängig von der Dauer des Schulbesuchs, der Ausbildung oder des Studiums.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthalt oder haben seit zwölf Monaten einen Geduldetenstatus (Duldung, Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung).
Die Grundvoraussetzungen sind:
die Aufenthaltserlaubnis kann ab dem 14. Geburtstag bis zum 27. Geburtstag beantragt werden
seit drei Jahren ununterbrochener erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt in Deutschland
erfolgreicher Schulbesuch seit drei Jahren oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss
gute Integrationsprognose aufgrund der bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse
keine Anhaltspunkte, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wird
Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
gültiger Pass
Sicherung des Lebensunterhalts, sofern keine Ausbildung oder Studium absolviert wird
ausreichender Krankenversicherungsschutz
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
es besteht kein Ausweisungsinteresse oder Abschiebeanordnung
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.