Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragt werden. 

Dieser Aufenthaltstitel soll jungen Geduldeten oder Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrecht zwischen 14 und 26 Jahren eine nachhaltige Perspektive bieten. Dies gilt insbesondere, wenn sie erfolgreich eine deutsche Bildungseinrichtung besucht und sich gut integriert haben.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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