Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Geduldete beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für nachhaltig integrierte Geduldete beantragt werden. 

Geduldete oder Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrecht können die Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.

Die Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Geduldete berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine selbständige Tätigkeit ist möglich.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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