Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Geduldete beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für nachhaltig integrierte Geduldete beantragt werden.
Geduldete oder Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrecht können die Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Die Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Geduldete berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine selbständige Tätigkeit ist möglich.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
gegebenenfalls Nachweise über die unternommenen Anstrengungen zur Klärung Ihrer Identität und Beschaffung eines gültigen Ausweis- und Reisedokuments
Arbeitsbescheinigung
aktuelle Lohn-/Gehaltsnachweise (der letzten drei Monate)
bei Leistungsbezug: Nachweis über Sozialleistungen (Leistungsbescheid)
Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse auf A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Sprachzertifikat oder Zeugnis über mindestens einen Mittelschulabschluss)
Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" oder entsprechender Schulabschluss (mindestens Mittelschulabschluss)
aktuelle Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert. Die Dauer ist unter anderem abhängig von der Gültigkeit des Arbeitsvertrags.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthalt oder haben seit zwölf Monaten einen Geduldetenstatus.
Die Grundvoraussetzungen sind:
seit sechs Jahren ununterbrochener erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt in Deutschland (oder vier Jahre, wenn Sie mit einem (unverheiratete) Minderjährige zusammen wohnen)
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit
hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (entsprechend den Inhalten des Orientierungskurses, Test "Leben in Deutschland")
Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
gültiger Pass
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
kein Ausweisungsinteresse vonseiten der deutschen Behörden
Fall Sie erziehungsberechtigt für Kinder im schulpflichtigen Alter sind, müssen Sie deren tatsächlichen Schulbesuch nachweisen (zum Beispiel durch Zeugnisse).
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.