Aufenthaltserlaubnis für Kindernachzug beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Kinder können zu den in Deutschland lebenden Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen, grundsätzlich bis es 16 Jahre alt wird, nachziehen.
Darüber hinaus kann ein Kind bis es 18 Jahre alt wird zu seinen Eltern nachziehen, wenn:

  • es die deutsche Sprache beherrscht oder
  • es gewährleistet erscheint, dass es sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann

Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Kinder
Das Kind erhält ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn es:

  • im Bundesgebiet geboren wird
  • volljährig wird (18 Jahre alt wird)
  • die Voraussetzung der Niederlassungserlaubnis erfüllt
  • ein Kind von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern ist

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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