Aufenthaltserlaubnis für Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Unbegleiteter Minderjährige
Eltern eines minderjährigen Kindes mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus, können eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen, wenn sich nicht bereits ein sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland aufhält.

Besondere Härtefälle
Grundsätzlich ist nur der Familiennachzug von und zu Ehegatten und Kindern möglich. Zur Vermeidung von Härtefällen kann auch sonstigen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sonstige Familienangehörige sind zum Beispiel Geschwister oder Enkelkinder. Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn die Person im Ausland auf die familiäre Gemeinschaft ihre Angehörigen in Deutschland angewiesen ist und diese Hilfe nur in Deutschland geleistet werden kann. 

Eltern und Schwiegereltern
Eltern oder Schwiegereltern einer in Deutschland tätigen Fachkraft können unter Umständen eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten. Der Lebensunterhalt muss hierfür gesichert sein. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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