Aufenthaltserlaubnis für Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Unbegleiteter Minderjährige Eltern eines minderjährigen Kindes mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus, können eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen, wenn sich nicht bereits ein sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland aufhält.
Besondere Härtefälle Grundsätzlich ist nur der Familiennachzug von und zu Ehegatten und Kindern möglich. Zur Vermeidung von Härtefällen kann auch sonstigen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sonstige Familienangehörige sind zum Beispiel Geschwister oder Enkelkinder. Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn die Person im Ausland auf die familiäre Gemeinschaft ihre Angehörigen in Deutschland angewiesen ist und diese Hilfe nur in Deutschland geleistet werden kann.
Eltern und Schwiegereltern Eltern oder Schwiegereltern einer in Deutschland tätigen Fachkraft können unter Umständen eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten. Der Lebensunterhalt muss hierfür gesichert sein.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Zum Termin müssen Sie mit der Person kommen, auf die sich Ihr Aufenthaltsrecht begründet.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
Personenstandsurkunden gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation (Eheurkunde, Geburtsurkunde)
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Nachweis über Einkommen)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
Unbegleitete Minderjährige
die allgemeinen Voraussetzungen liegen vor
kein personenberechtigter Elternteil hält sich im Bundesgebiet auf
Die bereits in Deutschland lebende Person besitzt einen der folgenden Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Aufnahmezusage des BAMF für Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Abs. 4 AufenthG)
Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge (§ 25 Abs. 1 AufenthG, § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG)
Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Ausländer denen die Flüchtlingseigenschaft nach der GFK zuerkannt wurde (§ 26 Abs. 3 AufenthG)
Niederlassungserlaubnis für Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus (§ 26 Abs. 4 AufenthG)
Besondere Härtefälle
ein besondere Härtefall liegt vor
Eltern und Schwiegereltern
der Lebensunterhalt ist gesichert
die in Deutschland lebende Person oder die Ehepartnerin/der Ehepartner haben besitzen seit 01.03.2024 einen der folgenden Aufenthaltstitel:
Blaue Karte EU
ICT-Karte
Mobiler-ICT-Karte oder
Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 Aufenthaltsgesetz
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.