Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder politischen Gründen beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann wegen völkerrechtlichen oder politischen Gründen beantragt werden. 

Es kann Ihnen bereits vor Einreise durch einen Aufnahmebescheid eine Aufnahmezusage aus folgenden Gründen erteilt werden:

  • aus völkerrechtlichen Gründen
  • im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge)
  • bei besonders gelagerten politischen Interessen 

Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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