Aufenthaltserlaubnis für ein Praktikum beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein Praktikum erteilt werden.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Praktikum können Sie eine Beschäftigung zur Weiterbildung ausüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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