Aufenthaltserlaubnis für einen Schulbesuch und Austausch beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen Schulbesuch und Schüleraustausch erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch kommt in der Regel erst ab der 9. Klasse in Betracht. Bei einem Schüleraustausch kann der Aufenthalt auch für untere Klassenstufen ermöglicht werden.
Schüleraustausch Der Schüleraustausch dient der Förderung der Sprachkenntnisse und des persönlichen Kennenlernens anderer Länder und Kulturen. Den Schüleraustausch können Austauschorganisationen, Träger der freien Jugendhilfe, deutsche Schulen oder sonstige öffentliche Stellen mit einer Schule oder öffentlichen Stelle in einem anderen Staat vereinbaren. Auch ein privat oder kommerziell organisierter Austausch von Schülerinnen und Schülern ist möglich.
Aufenthalt zum Schulbesuch Beim Aufenthalt zum Schulbesuch muss es sich beim Schultyp entweder um
eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
um eine Schule handeln, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und Schülerinnen/Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.
Die Schulen müssen grundsätzlich eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeit haben.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Bescheinigung der Schule (aus der Bescheinigung der Schule müssen die Dauer, die Rahmenbedingungen und eventuelle Kosten des Schüleraustauschs/des Schulbesuchs hervorgehen)
Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern Unter 18 Jahren: Es muss eine schriftliche, notariell beglaubigte Erklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden Unter 16 Jahren: Zusätzlich müssen die Eltern eine verantwortliche erwachsene Betreuungsperson benennen
für einen Schüleraustausch zusätzlich
Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt: Schriftliche Erklärung der Gasteltern, dass Unterkunft, Verköstigung und Taschengeld gewährt werden oder Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung, für die Dauer des Schulbesuchs
Reisekrankenversicherung (gültig für die gesamte Aufenthaltszeit)
Schulzeugnisse
für einen Schulbesuch zusätzlich
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt: Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung, für die Dauer des Schulbesuchs
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Versicherungskarte oder eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse) – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Für die Einreise zum Zweck des Schüleraustauschs/Schulbesuch wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Einverständnis der Erziehungsberechtigten (nur wenn der/die ausländische Schülerin/Schüler noch nicht volljährig ist)
der Lebensunterhalt ist gesichert
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis kann während dieser Zeit nicht erteilt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.