Aufenthaltserlaubnis für einen Schulbesuch und Austausch beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen Schulbesuch und Schüleraustausch erteilt werden. 

Die Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch kommt in der Regel erst ab der 9. Klasse in Betracht. Bei einem Schüleraustausch kann der Aufenthalt auch für untere Klassenstufen ermöglicht werden.

Schüleraustausch
Der Schüleraustausch dient der Förderung der Sprachkenntnisse und des persönlichen Kennenlernens anderer Länder und Kulturen. Den Schüleraustausch können Austauschorganisationen, Träger der freien Jugendhilfe, deutsche Schulen oder sonstige öffentliche Stellen mit einer Schule oder öffentlichen Stelle in einem anderen Staat vereinbaren. Auch ein privat oder kommerziell organisierter Austausch von Schülerinnen und Schülern ist möglich. 

Aufenthalt zum Schulbesuch
Beim Aufenthalt zum Schulbesuch muss es sich beim Schultyp entweder um 

  • eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
  • um eine Schule handeln, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und Schülerinnen/Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.

Die Schulen müssen grundsätzlich eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeit haben. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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