Aufenthaltserlaubnis für eine schulische Ausbildung beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine schulische Ausbildung erteilt werden.

Bei der schulischen Berufsausbildung findet sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der berufsbildenden Schule (Berufsfachschule) statt. Sie wird durch Praktika oder berufspraktische Ausbildung ergänzt und führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur schulischen Ausbildung sind ausbildungsbegleitende Praktika erlaubt. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen auszuüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer schulischen Ausbildung können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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