Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige beantragen
Beschreibung
Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörenden) Ländern.
Wenn die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit" erfüllt sind, benötigen Staatsangehörige der Schweiz keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie erhalten eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel.
Schweizer Staatsangehöriger benötigen für die Einreise und einen dreimonatigen Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Aufenthalt länger als drei Monate geplant ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das "Daueraufenthaltsrecht". Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Staatsangehörigen der Schweiz Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Staatsangehörigen der Schweiz wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung ausgestellt, sofern sie mit der Bezugsperson eine familiäre Lebensgemeinschaft führen. Als Familienangehörige im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes gelten Ehegatten oder gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner. Des Weiteren auch minderjährige ledige Kinder oder Elternteile, die allerdings in der Regel aufgrund ihrer Abstammung bereits selbst Schweizer Staatsangehörige sein müssten.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Um eine Aufenthaltserlaubnis als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger einer/eines Staatsangehörigen der Schweiz zu erhalten, müssen Sie bei der Ausländerbehörde die erforderlichen Angaben machen. Die erforderlichen Angaben beinhalten unter anderem den Nachweis über die familiäre Beziehung, den Nachweis der eigenen Identität mittels gültigem Reisepass und ob der stammberechtigte Staatsangehörige der Schweiz von seinem Freizügigkeitsrecht in Deutschland Gebrauch macht, beispielsweise durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Hierfür müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweis des Freizügigkeitsrechts:
Arbeitnehmende: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichenden Lebensunterhalt und Krankenversicherung
Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Lebensunterhalt und Krankenversicherung
Für Familienangehörige zusätzlich:
Urkunden, die nachweisen, dass die Verwandschaft besteht (zum Beispiel Eheurkunde, Geburtsurkunde)
Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder (falls notwendig)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Sie üben eine Erwerbstätigkeit aus (selbständig oder unselbständig) oder
wollen eine Erwerbstätigkeit ausüben oder
sind Dienstleistungserbringerin oder Dienstleistungserbringer
oder sind mit einer/einem solchen Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel als Elternteil, Kind oder Enkelkind)