Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen (sonstige Beschäftigungszwecke)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. 
Sie können unabhängig von Qualifikation als Fachkraft die  Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung für sonstige Beschäftigungszwecke beantragen. 

Es gibt verschiedene Formen dieser Aufenthaltserlaubnis:

sonstige Beschäftigungszwecke
Eine Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigungszwecke ist möglich, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung dies vorsieht.
Unter die Beschäftigungsverordnung fallen unter anderem Tätigkeiten einer unqualifizierten Beschäftigung, einer Tätigkeit im Personalaustausch, als Au-Pair, im Freiwilligendienst, als Spezialitätenköchin/Spezialitätenkoch oder auch als Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer. Alternativ zur Beschäftigungsverordnung kann dies auch eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmen. 

Hintergrund für eine sogenannte zwischenstaatliche Vereinbarung können bestimmte Freiwilligendienste sein. Dies können der Jugendfreiwilligendienst (JFD), der Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder der Europäische Freiwilligendienst (EFD) sein. Ein Beispiel für den JFD ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), ein Beispiel für den EFD sind Tätigkeiten im Rahmen des Erasmus-Programms für Soziales, Kultur, Jugend und Umwelt. 

Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse (Berufserfahrenenregelung)
Eine Aufenthaltserlaubnis für ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Beschäftigung ist für alle qualifizierten Beschäftigungen im nicht reglementierten Bereich möglich, wenn die Beschäftigungsverordnung dies vorsieht.  Nähere Informationen finden Sie hier.

begründete Einzelfälle
Es muss ein öffentliches, insbesondere aber ein regionales, wirtschaftliches und arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis bestehen.
Diese Erteilung kommt vor, wenn in einer bestimmten Region in Deutschland ein Mangel in einem Wirtschaftsbereich besteht und Sie genau diesen Mangel durch Ihre Arbeit beheben können.

Beamtenverhältnisse
Sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie als Beamtin/Beamter eingestellt sind.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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