Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen Sprachkurs erteilt werden.
Wenn Sie an einer Sprachschule Deutsch lernen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs für maximal ein Jahr erteilt werden. Es muss sich hierbei um einen Intensivsprachkurs handeln. Dies bedeutet, dass Ihr Sprachkurs mindestens 18 Wochenstunden umfasst und der Unterricht (werk-)täglich stattfindet. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Selbstständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.
Wenn Sie Ihren Sprachkurs erfolgreich beendet haben und anschließend studieren wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
aktuelle Bestätigung der Sprachschule über den Besuch des Deutschunterrichts (mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal zwölf Monate erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck des Sprachkurses wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
bei dem Sprachkurs handelt es sich um einen Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
es muss sich um einen Deutschkurs handeln. Kurse in anderen Sprachen sind nicht möglich.
der Lebensunterhalt ist gesichert
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis kann während dieser Zeit nicht erteilt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.