Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen Sprachkurs erteilt werden.

Wenn Sie an einer Sprachschule Deutsch lernen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs für maximal ein Jahr erteilt werden. Es muss sich hierbei um einen Intensivsprachkurs handeln. Dies bedeutet, dass Ihr Sprachkurs mindestens 18 Wochenstunden umfasst und der Unterricht (werk-)täglich stattfindet. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Selbstständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

Wenn Sie Ihren Sprachkurs erfolgreich beendet haben und anschließend studieren wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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