Aufenthaltserlaubnis zum studienbezogenen Praktikum EU beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck des studienbezogenen Praktikum EU erteilt werden.

Studierende oder Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die ihr Studium innerhalb der letzten zwei Jahre abgeschlossen haben und praktische Erfahrungen sammeln wollen, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums beantragen. Das Praktikum muss in einem fachlichen Zusammenhang mit dem (abgeschlossenen) Studium stehen und dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld dienen. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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