Aufenthaltserlaubnis zum studienbezogenen Praktikum EU beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck des studienbezogenen Praktikum EU erteilt werden.
Studierende oder Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die ihr Studium innerhalb der letzten zwei Jahre abgeschlossen haben und praktische Erfahrungen sammeln wollen, können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums beantragen. Das Praktikum muss in einem fachlichen Zusammenhang mit dem (abgeschlossenen) Studium stehen und dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld dienen.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Praktikumsvereinbarung
Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule oder ein Nachweis über ein abgeschlossenes Studium
schriftliche Kostenübernahme des Arbeitgebers
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck des studienbezogenen Praktikums wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie studieren aktuell oder haben vor zwei Jahren Ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen
das Praktikum steht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrem (abgeschlossenem) Studium
Sie können eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland nachweisen
die Einrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.