Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzsuche beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Studienplatzsuche erteilt werden.

Wenn Sie vor der Einreise noch keinen Studienplatz gefunden haben und auch keine studienvorbereitende Maßnahme besuchen, können Sie für die Studienplatzsuche nach Deutschland kommen. In dieser Zeit können Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums verfügen oder diese während des Aufenthalts erwerben. 

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzplatzsuche berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen. Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen sind erlaubt.  

Werden Sie spätestens nach neun Monaten zum Studium zugelassen, kann Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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