Aufenthaltserlaubnis zum Teilzeitstudium, vorbereitenden Sprachkurs oder studienvorbereitenden Praktikum beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein Teilzeitstudium erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorbereitenden Sprachkurs oder ein studienvorbereitendes Praktikum erteilt werden.

Es gibt zwei Formen von Teilzeitstudiengängen:

  • Hochschulen bieten komplette Teilzeitstudiengänge für alle Studierenden an, die im Vergleich zu den Vollzeitstudiengängen verlängerte Regelstudienzeiten haben. 
  • an manchen Hochschulen gibt es die Möglichkeit, individuell ein Teilzeitstudium mit der Hochschule zu vereinbaren. Das Studium muss der Hauptzweck des Aufenthaltes sein. 

Der studienvorbereitende Sprachkurs muss der Studienvorbereitung dienen. Hierfür ist ein Nachweis notwendig. 
Für das studienvorbereitenden Praktikum wird die Zusage des Betriebs notwendig. Es handelt sich hier um freiwillige Praktika, die eine Voraussetzung für eine spätere Zulassung zum Studium sind (Vorpraktika). Pflichtpraktika während des Studiums sind Bestandteil des Studiums.

Mit der Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt 140 Tage im Kalenderjahr eine Beschäftigung auszuüben. Teilzeitbeschäftigungen bis vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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