Aufenthaltserlaubnis zum Teilzeitstudium, vorbereitenden Sprachkurs oder studienvorbereitenden Praktikum beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein Teilzeitstudium erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorbereitenden Sprachkurs oder ein studienvorbereitendes Praktikum erteilt werden.
Es gibt zwei Formen von Teilzeitstudiengängen:
Hochschulen bieten komplette Teilzeitstudiengänge für alle Studierenden an, die im Vergleich zu den Vollzeitstudiengängen verlängerte Regelstudienzeiten haben.
an manchen Hochschulen gibt es die Möglichkeit, individuell ein Teilzeitstudium mit der Hochschule zu vereinbaren. Das Studium muss der Hauptzweck des Aufenthaltes sein.
Der studienvorbereitende Sprachkurs muss der Studienvorbereitung dienen. Hierfür ist ein Nachweis notwendig. Für das studienvorbereitenden Praktikum wird die Zusage des Betriebs notwendig. Es handelt sich hier um freiwillige Praktika, die eine Voraussetzung für eine spätere Zulassung zum Studium sind (Vorpraktika). Pflichtpraktika während des Studiums sind Bestandteil des Studiums.
Mit der Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt 140 Tage im Kalenderjahr eine Beschäftigung auszuüben. Teilzeitbeschäftigungen bis vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Arbeiten während dieser Zeit Für Teilzeitbeschäftigungen gilt:
Arbeitszeiten bis zu vier Stunden am Tag gelten als halber Arbeitstag
während der Vorlesungszeit werden 20 Wochenstunden unabhängig von der Verteilung auf die einzelnen Tage als 2,5 Arbeitstage gewertet
während der vorlesungsfreien Zeit werden mehr als 20 Wochenstunden ebenfalls nur als 2,5 Arbeitstage gewertet
Angerechnet werden nur Tage, an denen Sie tatsächlich die Beschäftigung ausüben.
Die Verteilung der Tage und die Kontrolle über die Einhaltung der Höchstgrenze der verfügbaren Tage obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber und Ihnen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Hinweisblatt)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Bestätigung der Hochschule/Akademie zum Studiengang, Abschluss und zur Regelstudienzeit
Nachweis über studienvorbereitenden Sprachkurs (falls zutreffend)
Nachweis über die Zusage des Betriebs (falls zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre erteilt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck des Teilzeitstudiums/vorbereitenden Sprachkurs wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie sind von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium zugelassen worden oder
Sie wurden zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen, ohne dass Ihnen bereits die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt
Ihr Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ist für die Dauer des Studiums gesichert
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.