Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation beantragen (Vermittlungsabsprache)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation erteilt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Vermittlungsabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen ausgewählter Herkunftsländer schließen. Fachkräfte, die im Rahmen einer Vermittlungsabsprache von der Bundesagentur für Arbeit in eine Beschäftigung in Deutschland vermittelt wurden, können das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle erst nach der Einreise im Inland einleiten.
Eine Einreise über eine Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit ist zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens in zwei Bereichen möglich:
bei reglementierten Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich oder
bei sonstigen ausgewählten Berufsqualifikationen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich
Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit muss die volle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen erreichbar sein. Die Bundesagentur für Arbeit schließt Absprachen nur für ausgewählte Berufsqualifikationen des Herkunftslandes, die sie in Abstimmung mit einer für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle oder den Fachverbänden für geeignet hält oder wo nach ihrer Einschätzung angemessene Ausbildungsstrukturen existieren.
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist noch keine Beschäftigung im angestrebten Beruf möglich. Eine Beschäftigung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme (zum Beispiel Helfertätigkeit) ist erlaubt. Eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung (Nebenbeschäftigung) von 20 Wochen pro Woche ist ebenfalls erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes
Arbeitsvertrag
Arbeitsbescheinigung
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und jeweils um ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder über die für die Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen Deutschkenntnisse
Einzelheiten werden jeweils in einer konkreten Vermittlungsabsprache geregelt
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.