Aufenthaltsgestattung beantragen

Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel.

Wenn Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Sie bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt während dieser Zeit.

Beschäftigungserlaubnis
Innerhalb der ersten drei Monate nach Asylantragstellung ist eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Nach drei Monaten kann das Amt für Migration und Integration die Beschäftigung zulassen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat oder die Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei ausgeübt werden darf. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Eine Erwerbstätigkeit ist nicht möglich, wenn Sie aus einem sicherem Herkunftsstaat kommen und nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Integrationskurs

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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