Aufenthaltstitel beantragen

Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor.

Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren. 

Befristete Aufenthaltstitel

Unbefristete Aufenthaltstitel

Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen für die Einreise nach und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Rechtliche Grundlagen

Amt für Migration und Integration

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