Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor.
Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren.
Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen für die Einreise nach und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.
Ablauf
Die Aufenthaltstitel können online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nähere Informationen zu den einzelnen Titeln finden Sie auf den Leistungsseiten im Behördenwegweiser.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung/Gestattung)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Unabhängig vom Aufenthaltszweck gibt es allgemeine Voraussetzungen, die grundsätzlich erfüllt sein müssen:
Sie besitzen einen gültigen Pass
Sie können Ihren Lebensunterhalt sicherstellen
Sie haben einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt
es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen Sie von Seiten deutscher Behörden
Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist
Sie haben die erforderlichen Angaben, insbesondere zum Aufenthaltszweck und zur Aufenthaltsdauer, bereits beim Visumsantrag gemacht
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.