Aufenthaltstitel zur Beschäftigung beantragen (Blaue Karte EU)

Die Blaue Karte EU ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Als Fachkraft aus dem Ausland können Sie die Blaue Karte EU zur akademischen Beschäftigung beantragen.

Mit der Blaue Karte EU ist Ihnen die Beschäftigung aufgrund Ihres anerkannten akademischen Abschluss erlaubt. Ein Hochschulstudium, das im Ausland abgeschlossen wurde, muss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Näheres zur Anerkennung finden Sie hier.

Bei der ausgeübten Beschäftigung muss es sich um eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung handeln. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Sie benötigen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. Das Mindestgehalt ist gebunden an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und wird je nach Personenkreis festgesetzt.

Die Mindestgehaltsgrenze von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gilt für: 

  • Engpassberufe 
    Ein Engpassberuf bezeichnet einen Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen. Die Liste der Engpassberufe können Sie hier einsehen.
  • Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger
    Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie bei Erreichen dieser Mindestgehaltsgrenze sowohl einen Engpassberuf als auch einen Regelberuf aufnehmen.
  • IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten
    Wenn Sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können, gilt für Sie die niedrigere Mindestgehaltsgrenze.

Die Mindestgehaltsgrenze von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gilt für alle anderen Berufe (Regelberufe).

Kurzfristige Mobilität
Wenn Sie eine Blaue Karte EU eines anderen Mitgliedstaates besitzen, können Sie visumfrei ins Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck der Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit aufhalten. Die geschäftliche Tätigkeit muss in direktem Zusammenhang mit den geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers und den beruflichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag stehen, die Grundlage für die Erteilung der Blauen Karte EU war. Die Dauer des Aufenthalts darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. 

Langfristige Mobilität
Wenn Sie eine  Blaue Karte EU eines anderen Mitgliedstaates seit mindestens zwölf Monaten besitzen und sich in diesem Mitgliedsstaat aufhalten, können Sie in Deutschland eine Blaue Karte EU erhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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