Aufenthaltstitel zur Beschäftigung beantragen (Blaue Karte EU)
Beschreibung
Die Blaue Karte EU ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Als Fachkraft aus dem Ausland können Sie die Blaue Karte EU zur akademischen Beschäftigung beantragen.
Mit der Blaue Karte EU ist Ihnen die Beschäftigung aufgrund Ihres anerkannten akademischen Abschluss erlaubt. Ein Hochschulstudium, das im Ausland abgeschlossen wurde, muss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Näheres zur Anerkennung finden Sie hier.
Bei der ausgeübten Beschäftigung muss es sich um eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung handeln. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Sie benötigen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. Das Mindestgehalt ist gebunden an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und wird je nach Personenkreis festgesetzt.
Die Mindestgehaltsgrenze von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gilt für:
Engpassberufe Ein Engpassberuf bezeichnet einen Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen. Die Liste der Engpassberufe können Sie hier einsehen.
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie bei Erreichen dieser Mindestgehaltsgrenze sowohl einen Engpassberuf als auch einen Regelberuf aufnehmen.
IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten Wenn Sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können, gilt für Sie die niedrigere Mindestgehaltsgrenze.
Die Mindestgehaltsgrenze von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gilt für alle anderen Berufe (Regelberufe).
Kurzfristige Mobilität Wenn Sie eine Blaue Karte EU eines anderen Mitgliedstaates besitzen, können Sie visumfrei ins Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck der Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit aufhalten. Die geschäftliche Tätigkeit muss in direktem Zusammenhang mit den geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers und den beruflichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag stehen, die Grundlage für die Erteilung der Blauen Karte EU war. Die Dauer des Aufenthalts darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
Langfristige Mobilität Wenn Sie eine Blaue Karte EU eines anderen Mitgliedstaates seit mindestens zwölf Monaten besitzen und sich in diesem Mitgliedsstaat aufhalten, können Sie in Deutschland eine Blaue Karte EU erhalten.
Ablauf
Der Aufenthaltstitel kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Berufsausübungserlaubnis Für bestimmte Berufe ist eine Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Ob das für Ihren Beruf zutrifft, erfahren Sie über den Anerkennungs-Finder.
Anerkennung des Hochschulstudiums Wenn Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie in der anabin-Datenbank nachsehen, wie Ihr Hochschulabschluss bewertet wird und ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist.
Sie können sich Ihr Zeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen und erhalten eine Einschätzung dazu, mit welchem deutschen Hochschulabschluss Ihr Abschluss vergleichbar ist.
Arbeitsplatzwechsel Das Amt für Migration und Integration kann innerhalb des ersten Jahres den Arbeitsplatzwechsel für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieser Frist ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU mit der neuen Beschäftigung nicht erfüllt sind. In den ersten beiden Jahren ist für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis vom Amt für Migration und Integration nötig.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Arbeitsvertrag
Arbeitsbescheinigung
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich – zum Beispiel im Beruf "Ingenieur")
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte Formular ausfüllen lassen
Bei einer Teilzeitbeschäftigung und/oder bei der gleichzeitigen Beantragung von Aufenthaltstiteln für Familienmitglieder sind weitere folgende Unterlagen nötig:
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Nachweis über Heizkosten
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Blaue Karte EU gilt maximal vier Jahre. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von weniger als vier Jahren haben, dann gilt die Blaue Karte EU so lange wie der Arbeitsvertrag (plus drei Monate).
Die Blaue Karte EU erlischt erst nach zwölf Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
Voraussetzungen
Für die Einreise mit zum Zweck der Beschäftigung wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
deutscher Hochschulabschluss oder
ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist oder
tertiäres Bildungsabschluss, der mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist und mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer erfordert oder
Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland
die Beschäftigungsdauer beträgt mindestens sechs Monate
die Arbeitsstelle ist Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen
Sie erreichen die jeweils geforderte Gehaltsgrenze
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung (wenn Sie einen Engpassberuf mit abgesenkten Eingangsgehalt oder als akademische Berufsanfängerin/ akademischer Berufsanfänger einen Regelberuf mit abgesenkten Eingangsgehalt aufnehmen wollen)
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit Blauer Karte EU
Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie:
eine gültige Blaue Karte EU besitzen
seit 27 Monaten eine Beschäftigung mit dieser nachgehen
in diesem Zeitraum (27 Monate) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Ihren Lebensunterhalt sichern
ausreichend krankenversichert sind
keine Vorstrafen haben
eine Beschäftigungserlaubnis haben (sofern Sie Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind)
im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
über ausreichenden Wohnraum für sich und die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen
Wenn Sie deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.