Aufenthaltstitel zur Beschäftigung beantragen (ICT-Karte)

Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer-Karte) ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees im Rahmen einer unternehmensinternen Entsendung ("Intra-Corporate Transfer"). Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. 

Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees, die in einem Unternehmen im EU-Ausland tätig sind und in eine Niederlassung derselben Unternehmensgruppe in Deutschland entsandt werden. Dieser unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung einer/eines Mitarbeitenden zu einer inländischen "Zweigniederlassung" des Unternehmens oder zu einem inländischen "Tochterunternehmen". 

ICT-Karte 
Wenn Sie als Führungskraft, Spezialistin/Spezialist oder Trainee in einem Unternehmen außerhalb der EU arbeiten und an einem oder mehreren Standorten des Unternehmens innerhalb der EU eingesetzt werden sollen, dann kommt für Sie der unternehmensinterne Transfer (ICT) in Betracht. Dazu erhalten Sie in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie am längsten für Ihr Unternehmen tätig sein werden, eine ICT-Karte.  Mit diesem Aufenthaltstitel können Sie flexibel in anderen EU-Staaten für Ihr Unternehmen arbeiten.

Mit einem Aufenthaltstitel ICT-Karte ist Ihnen die Beschäftigung als Führungskraft oder Spezialist im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers für maximal drei Jahre erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Einsatz in Deutschland
Wenn Sie bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte besitzen und nach Deutschland kommen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Kurzfristige Mobilität
    Mit Ihrer ICT-Karte können Sie bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne deutschen Aufenthaltstitel in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. Eine vorherige Mitteilung Ihres Arbeitgebers an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genügt.
  • Mobile-ICT-Karte
    Die Mobile-ICT-Karte können Sie beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten möchten. Die Aufenthaltsdauer muss jedoch insgesamt kürzer sein als im anderen EU-Mitgliedsstaat, dass Ihnen die ICT-Karte erteilt hat. Für die Dauer des unternehmensinternen Transfers müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen können.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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