Änderung der Auflagen im Aufenthaltstitel beantragen

Elektronische Aufenthaltstitel sind in vielen Fällen mit Auflagen (Nebenbestimmungen) versehen. Hier wird unter anderem der Umfang der erlaubten Beschäftigung oder eine Wohnsitzbeschränkung festgehalten.
Aufgrund Ihrer Lebens- und Arbeitsverhältnisse können sich hier während der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels Änderungen ergeben.

Mögliche Auflagenänderungen sind zum Beispiel:

  • Sie möchten den Arbeitgeber oder die Ausbildungsstelle wechseln
  • Sie möchten die Streichung oder Änderung Ihrer Wohnsitzbeschränkung beantragen
  • sonstige Änderungen in Ihrem Lebens- oder Arbeitsverhältnissen (zum Beispiel Wechsel des Studiengangs, Änderung Ihrer Personalien)

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, muss bei einer Änderung dieser Nebenbestimmung nicht zwangsläufig ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden. In vielen Fällen reicht es aus, die Nebenbestimmungen zu ändern und ein neues Zusatzblatt auszustellen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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