Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine betriebliche Ausbildung erteilt werden.

Wenn Sie eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen machen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (Erstausbildung).
Einen Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist. Sie setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigung auszuüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer betrieblichen Ausbildung können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Niederlassungserlaubnis

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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