Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung beantragen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine betriebliche Ausbildung erteilt werden.
Wenn Sie eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und Ausbildungsgänge in berufsbildenden Schulen machen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (Erstausbildung). Einen Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist. Sie setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung berechtigt Sie dazu, bis zu 20 Stunden pro Woche eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigung auszuüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer betrieblichen Ausbildung können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Folgende Aufenthaltstitel kommen hier in Betracht:
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Bei Kündigung der Ausbildung
Wenn Sie die betriebliche Ausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht abschließen konnten, können Sie sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen. Für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz haben Sie sechs Monate Zeit.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigen Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate), wenn die Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
Arbeitsbescheinigung
Ausbildungsvertrag mit Angabe des monatlichen Bruttogehalts
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass die vorhandenen Sprachkenntnisse für die Ausbildung ausreichend sind
Nachweis über Beendigung der bisherigen Ausbildung (Kündigungsbestätigung) (falls zutreffend)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für die Dauer der Ausbildung erteilt und verlängert.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Ausbildung oder Fortbildung wird in der Regel ein Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
Sie haben ein konkretes Angebot für Ihre betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder berufliche Ausbildung
der Lebensunterhalt ist für die Dauer des Aufenthalts gesichert, wenn monatlich Mittel in Höhe des BAföG-Satzes zur Verfügung stehen
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse. Alternativ können Sie vor oder während Ihrer Ausbildung an einem Deutschkurs teilnehmen.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Niederlassungserlaubnis
So lange Sie eine Ausbildung machen, kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Ausnahmen ergeben sich, wenn Sie sich vor Ihrer Ausbildung als Fachkraft (§ 18a AufenthG oder § 18b AufenthG) im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.