Rechtsreferendare ausbilden

Das Rechtsreferendariat ist Teil der Ausbildung zum Volljuristen und endet nach zwei Jahren mit dem zweiten Staatsexamen. Damit erhalten Referendare die Befähigung zum Richteramt.

Um einen Einblick in die Verwaltungspraxis zu vermitteln, werden Referendarinnen und Referendare auch im Rechtsamt und einer Fachdienststelle im Rahmen eines viermonatigen Einsatzes ausgebildet.

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