Wer ein Fahrzeug zum dortigen Verbleib ins Ausland ausführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Ablauf
Ausfuhrkennzeichen können vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle oder den Bürgerämter Ost und Süd beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin.
Falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, kann ein Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erforderlich sein. Kurzzeitkennzeichen gelten nicht als Zulassung.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, alle sonstigen Fahrzeugdokumente
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
die amtlichen Kennzeichen (nur bei aktuell zugelassenen Fahrzeugen)
Versicherungsbestätigung
Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
falls das Fahrzeug bisher nicht in Deutschland zugelassen war, kann ein Vorfahren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle sowie ein Vollgutachten erforderlich sein
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Fristen
Das Ausfuhrkennzeichen ist mindestens zwei Tage gültig, maximal solange Ihr Versicherungsanbieter Schutz gewährt.
Voraussetzungen
Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg. Falls kein Wohnort/Firmen-/Vereinssitz in Deutschland vorhanden ist und sich das Fahrzeug in Nürnberg befindet, ist eine empfangsberechtigte Person mit Wohnort in Nürnberg mit anzugeben.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie die Ausfuhrkennzeichen unmittelbar vor Ort.
Gebühren
31,40 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.