Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Auskunft über den Halter/ die Halterin oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs können Sie erhalten, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise, wenn Sie die Daten zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen nach einem Verkehrsunfall benötigen. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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