Ausnahmegenehmigungen von Regelungen der StVO
Beschreibung
Ausnahmegenehmigungen können zu verschiedenen Anlässen und für verschiedene Berufsgruppen beantragt werden. Fahrzeuge können dann in Bereichen geparkt werden, wo dies normalerweise nur eingeschränkt erlaubt wäre, zum Beispiel durch Parkscheibenpflicht, eingeschränktes Haltverbot oder im Anwohnerparkgebiet.
Hierunter zählen:
- Soziale Dienste
- Handwerker sowie
- im Falle eines Umzuges
Auch haben Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes und beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ebenfalls kann eine Ausnahmegenehmigung bezüglich des im Nürnberger Burgviertels geltenden Nachtfahrverbotes erteilt werden.
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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