Auskunft zum Bankbriefeingang

Sie verfügen nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z. B. wegen Sicherungsübereignung) und haben diese an unsere Zulassungsstelle übersenden lassen.
Sie können in unserer Online-Auskunft zum Bankbriefeingang prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei uns bereits vorliegt.

Ablauf

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Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

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