Sie verfügen nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z. B. wegen Sicherungsübereignung) und haben diese an unsere Zulassungsstelle übersenden lassen. Sie können in unserer Online-Auskunft zum Bankbriefeingang prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei uns bereits vorliegt.
Ablauf
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an unsere Zulassungsstelle übersenden lassen. Über unseren Online-Dienst können Sie einsehen, ob uns das Dokument bereits vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
Es sind folgende Daten erforderlich:
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)