Bauaufsicht
Beschreibung
Die Abteilung Bauaufsicht überprüft stichpunktartig und soweit veranlasst, ob sich die am Bau beteiligten Personen und Firmen bei der Bauausführung an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die genehmigten Bauvorlagen halten.
Dies gilt grundsätzlich für alle nachfolgend aufgeführten Vorhaben:
- Ausführung von genehmigungspflichtigen Vorhaben - Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Ausführung von genehmigungsfreigestellten Vorhaben - Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Ausführung von verfahrensfreien Vorhaben - Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Einen Leitfaden für Bauherren finden Sie auf unserer Homepage:
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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