Bebauungsplanverfahren

Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Ortssatzungen (verbindliche Bauleitplanung), z. B. Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) in Form von frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlicher Auslegung gem. § 3 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB, Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Ein Ablaufschema zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf der Homepage des Stadtplanungsamts. Der Link dazu steht unter den weiteren Informationen. Dort können Sie auch genau nachlesen, wie die einzelnen Schritte des Bauplanungsverfahren ablaufen.

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