Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern
Beschreibung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder im gebündelten Bedarfsverkehr führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Führerscheine aus Anlage 11-Staaten müssen umgeschrieben werden, bevor die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann.
Ablauf
Persönliche Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
EU-Kartenführerschein
zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen.
augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre
ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich bei erstmaliger Beantragung sowie bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus:
Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit - nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich bei Krankenwagen:
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Fristen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet für drei Jahre erteilt/ verlängert. Ausnahme: Fahrerlaubnisse die vor dem 01.08.2021 erstmals erteilt wurden, verlängern sich auf Antrag um fünf Jahre.
Es empfiehlt sich bei Verlängerung eine rechtzeitige Antragstellung, frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.
Voraussetzungen
Erstmalige Erteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linien- sowie gebündelten Bedarfsverkehr:
Hauptwohnung in Nürnberg
Mindestalter 21 Jahre
zweijähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre (deutscher, EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
Erstmalige Erteilung für Krankenkraftwagen:
Mindestalter 19 Jahre
einjähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre (deutscher EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zur Entscheidung in der Regel vier bis sechs Wochen.