Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Wer am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann, kann unter Umständen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Ablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann vor Ort oder per Post beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
formloses Schreiben mit Begründung
alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist)
bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
bei Betreuungen: Betreuerausweis und amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Betreuenden
bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten
Sie können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn:
für Sie ein Betreuer bestellt ist oder Sie handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Bei schriftlicher Beantragung und wenn alle Unterlagen vorhanden sind erfolgt die Bearbeitung innerhalb weniger Arbeitstage.