Dokument / Kopie beglaubigen

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Frankenstraße

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