Unterschrift beglaubigen

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Das Dokument muss auch in deutscher Sprache vorliegen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Frankenstraße

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

Bürgerdienste in den Sparkassen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>