Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Das Dokument muss auch in deutscher Sprache vorliegen.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Sie müssen vor Ort in Gegenwart unseres Mitarbeiters / unserer Mitarbeiterin das Dokument unterschreiben.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Original-Dokument ohne Unterschrift (Bitte beachten Sie, dass der anzubringende Stempel für Unterschriftsbeglaubigungen eine Größe von 11 cm hat. Wir bitten daher diesen Bereich so gut wie möglich freizuhalten)