Beglaubigung von Vorsorgedokumenten

Sie können Ihre Vorsorgevollmachten bei der Betreuungsstelle des Sozialamts sowie bei einem Notar beglaubigen lassen. Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung bei den Bürgerämtern ist bei Vorsorgedokumenten ungültig.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Sozialamt

Betreuungsstelle für Erwachsene

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>