Beglaubigung von Vorsorgedokumenten
Beschreibung
Sie können Ihre Vorsorgevollmachten bei der Betreuungsstelle des Sozialamts sowie bei einem Notar beglaubigen lassen. Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung bei den Bürgerämtern ist bei Vorsorgedokumenten ungültig.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Betreuungsstelle für Erwachsene
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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