Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Begleitetes Fahren ab 17 ist nur in Deutschland und Österreich erlaubt.
Ablauf
Persönliche Beantragung ist online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Vollenden des 17. Lebensjahrs stellen.
Ihre Hauptwohnung muss in Nürnberg sein.
Sie besitzen einen gültigen Ausweis (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, Reisepass).
Die Sorgeberechtigten müssen dem Antrag und der/den Begleitperson/en zustimmen.
Im Antrag muss mindestens eine Begleitperson benannt werden.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen/EU/EWR/schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein.
Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburger Punktekonto) stehen haben.