Berufsschulpflicht
Beschreibung
Jugendliche ohne mittleren Schulabschluss und ohne Ausbildungsplatz sind noch schulpflichtig.
Sie werden entweder
- einer Berufsschulklasse (für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis oder im Rahmen der Berufsvorbereitung) oder
- einer Berufsfachschulklasse zugewiesen.
Unterlagen wie z.B. der Schülerbogen wird von der abgebenden Schule (in der Regel Hauptschule) an uns übermittelt und dann an die aufnehmende Schule weitergeleitet.
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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