Berufsschulpflicht

Jugendliche ohne mittleren Schulabschluss und ohne Ausbildungsplatz sind noch schulpflichtig.

Sie werden entweder

  • einer Berufsschulklasse (für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis oder im Rahmen der Berufsvorbereitung) oder
  • einer Berufsfachschulklasse zugewiesen.

Unterlagen wie z.B. der Schülerbogen wird von der abgebenden Schule (in der Regel Hauptschule) an uns übermittelt und dann an die aufnehmende Schule weitergeleitet.

Amt für Berufliche Schulen

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