Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen.
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht Mit der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht wird Ihr aktueller Aufenthaltsstatus bescheinigt.
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt Mit der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt wird nicht nur das aktuelle Aufenthaltsrecht bescheinigt, sondern auch weitere Daten wie zum Beispiel der Tag der Einreise nach Deutschland oder eine Übersicht aller Aufenthaltstitel.
Nichterlöschensbescheinigung Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und beabsichtigen einen längeren Aufenthalt im Ausland? Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis trotz Auslandsaufenthalts nachweist. Denn Ihr Aufenthaltstitel kann erlöschen, wenn Sie aus einem nicht vorübergehenden Grund oder für mehr als sechs Monate Deutschland verlassen.
Ablauf
Die Bescheinigungen können online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Nachweis zu welchem Zweck und welchem Umfang (bei erweitertem Inhalt)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweiterten Inhalt:
Nachweis, zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Bescheinigung benötigt wird
Nichterlöschensbescheinigung:
Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis
Sie halten sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf oder
Sie sind mit einer Person verheiratet, die sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält oder
Sie sind mit einer/einem Deutschen verheiratet und leben mit dieser/diesem in einer Lebensgemeinschaft zusammen
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
es besteht kein Ausweisungsinteresse
die zu erfüllenden individuellen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einzelfall. Wenn wir Ihren Antrag auf Erteilung einer Nichterlöschensbescheinigung bearbeiten, erhalten Sie von uns eine Nachricht. In dieser steht, welche Unterlagen und Nachweise wir noch von Ihnen brauchen.
Gebühren
Bescheinigung
18 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.