Sterbefall (im Ausland verstorben) - Nachbeurkundung beantragen

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland sterben, können Hinterbliebene (zum Beispiel Eltern, Kind, Ehepartner/Ehepartnerin) den Todesfall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Dadurch erhalten sie eine deutsche Sterbeurkunde. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.

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Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

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