Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland sterben, können Hinterbliebene (zum Beispiel Eltern, Kind, Ehepartner/Ehepartnerin) den Todesfall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Dadurch erhalten sie eine deutsche Sterbeurkunde. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.
Ablauf
Eine Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
Amtliche/s Ausweisdokument/e der antragstellenden Person
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
In einigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Eheurkunde der verstorbenen Person) erforderlich sein.
Voraussetzungen
Sterbefall im Ausland
verstorbene Person hatte zuletzt in Nürnberg gewohnt
verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland
50 Euro
Sterbeurkunde
12 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.