Beurkundungen durch das Jugendamt
Beschreibung
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. Eine davon ist das Jugendamt.
Beistand- und Amtsvormundschaft
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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