Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung. Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nur dann erlaubnispflichtig, wenn Sie alkoholische Getränke ausgeschenken möchten.
Ablauf
Sie können die Gestattung online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort telefonisch einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Vom Antragsteller sind folgende Angaben zu machen:
Anlass der Veranstaltung
Verantwortlicher Betreiber (Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefon- und evtl. Fax-Nummer)