Vorübergehende Gaststättenrechtliche Gestattung beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nur dann erlaubnispflichtig, wenn Sie alkoholische Getränke ausgeschenken möchten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>