Blumentröge, Fahrradständer

Baumkübel, Topfpflanzen, Blumentröge, Fahrradständer etc. werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Im Bereich des Fahrverkehrs sind derartige Nutzungen nicht möglich.

In der Altstadt werden Fahrradständer nicht genehmigt.

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Liegenschaftsamt

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