Baumkübel, Topfpflanzen, Blumentröge, Fahrradständer etc. werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Im Bereich des Fahrverkehrs sind derartige Nutzungen nicht möglich.
In der Altstadt werden Fahrradständer nicht genehmigt.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefüllter Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt: Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich, ob Sie Ihr Anliegen auch online oder schriftlich erledigen können.