Bohranzeigen
Beschreibung
Bohrungen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, sind der Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
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<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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